Sehr geehrte Leserschaft,
ohne Zweifel findet die Diskussion zum Haushalt des Landkreises 2024 unter besonderen Vorzeichen der knappen Haushaltsmittel und einer Kreisumlage statt und hat bereits einen Niederschlag im Kreisausschuss sowie in betroffenen Gemeinden erzeugt, die selbst schwierige Haushaltsverhandlungen hinter sich haben.
Nichtsdestotrotz sollten Kreistag und Landkreisverwaltung sich nicht damit begnügen der angespannten Haushaltslage mit einer abwartenden Haltung zu begegnen, sondern entsprechende Themen für die zukünftige Entwicklung identifizieren, priorisieren und im kommenden Haushaltsjahr angehen.
Dazu gehören vorrangig beeinflussbare Stellgrößen im Landkreis. Zweifelsohne ist zum ersten das Klinikdefizit so groß wie das wiederkehrende Erwähnen seines bundespolitischen Ursprungs, aber trotz mancher unabweisbarer Abhängigkeiten von Bundesgesetzen gibt es neben der landespolitischen Verantwortung, zu der auch der auch vom Landkreis Altötting zu bezahlende Anteil an der bayerischen Klinikmilliarde gehört, zusammen mit der Krankenhausumlage eine erhebliche Millionensumme, die Ebene der Landkreisentscheidungen und hier gilt es nach wie vor die eigenen Handlungsweisen kritisch zu prüfen und Ausgaben beim Klinikum – etwa für Personalgewinnung – auf alternative und kostengünstigere Maßnahmen zu prüfen.
Es sollte gerade im Gesundheitsbereich daher eine bessere Zusammenarbeit mit landkreiseigenen und landkreisübergreifenden Partnern versucht werden, so z.B. im Falle des Klinik Altunternehmens, das zur Erstellung dringender benötigter günstiger Wohneinheiten für Beschäftigte im Innklinikum mit der Kreiswohnbau diese Möglichkeit isn Auge fassen könnte, dem Fachkräftemangel positiv zu begegnen, damit nicht in Zukunft lukrative oder dringend notwendige Stationen wegen Personalmangel unterversorgt sind oder gar egschlossen werden müssen. Immerhin gibt es Zeichen der Besserung, so hat sich der Jahresfehlbetrag im Altunternehmen auf 28000 Euro verringert, nachdem die Mieten im DiFaz endlich angepasst wurden und so zeigt sich, dass es immer auch Möglichkeiten des Handelns gibt, die es zu systematisieren und aktualisieren gilt.
Zum zweiten gilt es gerade in der Voraussicht auf den Etat 2026 mit deutlich geringeren Beträgen aus der Kreisumlage die selbst steuerbaren Ausgaben anzugehen – wenn schon so häufig darauf Bezug genommen wird, dass es ein Ausgabenproblem gibt. Als Beispiel eignen sich hier etwa die Schulen, die einen vergleichsweise hohen Verbrauch an Strom, Wasser und Heizung aufweisen, dies hat z.B. der vor Jahren durchgeführte Wettbewerb zum Stromsparen gezeigt. Auf diser Basis könnte systematisch nach Stellschrauben gesucht werden, so dass z.B. verlässliche Zahlen
vorliegen, mit denen eine genauere Einschätzung des Verbrauchs als Basis für weiteres Handeln verfügbar sind. Bisher ist hier ein noch ausbaufähiges Interessse an der Senkung der Verbrauchszahlen oder an einem Energiekonzept erkennbar, obwohl es im Sinne der Landkreisfinanzen wäre, hier langfristig Einsparpotentiale für mehrere Jahrzehnte zu realisieren. Neben dem finanziellen Aspekt ergibt sich auf jeden Fall auch ein Vorteil für Umwelt- und Klimaschutz. Gerade wenn dann im Raum steht, dass neben den bestehenden Schulen unter Umständen weitere Gebäude zur Sachaufwandsträgerschaft hinzukommen, nämlich möglicherweise die Maria-Ward-Schulen, dann ergibt sich die Handlungsnotwendigkeit eigentlich von selbst. Genauso sinnvoll wäre eine über das Haushaltsjahr hinausreichende Betrachtung der schulischen Erfordernisse, die sich ja nicht nur auf die Tatsache beschränkt, dass Schulen mit dem abweichenden Schuljahresverläufen andere Ausgabeverläufe mit sich bringen. So erfordert z.B. das noch aufwachsende neue G9 quasi vorgegebene Anschaffungen für Schulbücher, die in ihrer Laufzeit eben auf mehr als 10 Jahre und damit aber auch auf wechselnd große Jahrgangsstärken bezogen sind und daher nur scheinbar geringere Mittel bei einem kleinen Jahrgang erzeugen, denn damit werden Ausgaben lediglich verschoben und schränken die folgenden Haushaltsansätze unnötig ein.
Nicht zuletzt erfordert der Schulbereich ein klares Konzept für den mittelfristigen Bedarf auch im Bereich des Bauunterhalts oder notwendiger Sanierungen oder Neubauten. Dafür sollte eine Priorisierung vorgenommen und nach dem aufwendigen Verfahren um die FOS/BOS-Neuerrichtung nicht nur als Denkpause genutzt werden, sondern es müssen den Schulen Perspektiven aufgezeigt werden, die schon bei den dringend benötigten Reperaturen beginnen.
Die Sicherstellung der Ausgaben für die breite Bildungslandschaft bis hin zum Campus ist eine wichtige Aufgabe des Landkreises und muss gerade in Zeiten knapper Kassen verantwortlich diskutiert werden, vor allem dann wenn die Rolle des Freistaats hier entweder unzureichend wahrgenommen oder noch nicht ausgelotet wurde, wie bei der Fragestellung der Maria-Ward-Schulen.
Sind manche dieser Ausgaben auch im Bereich der freiwilligen Aufgaben, wie etwa der Campus, müssen die Fragen der Finanzierung für die Betroffenen erkennbar beantwortet werden.
Dazu gehören drittens die diskutierten pauschalen nicht erfolgten Erhöhungen für Träger verschiedener Belange, z.B. der Erziehungsberatung. Hier geht es zum einen darum, im nächsten Haushaltsansatz bitte etwas spezifischer die Finanzierungsunterschiede und -sachstände der jeweiligen Träger als Information zur Beratung aufzubereiten, damit auch die Unterschiede nicht nur der Aufgaben, sondern auch der tatsächlichen Defizite aufscheinen. Zum anderen brauchen wir eine mittelfristige Überlegung, wie sollen gerade auch Kinder- und Jugendarbeit zukünftig unterstützt werden, vor allem auch im Bereich der Prävention, mit deren Hilfe manche Folgeprobleme und -kosten vermeiden werden könnten. Daher sollte man diesen Bereich nicht einfach nur als Sparmöglichkeit ansehen, sondern begründet priorisieren.
Grundsätzlich handelt es sich um wichtige Aufgabenbereiche, die hohe eigene Ausgabensteigerungen schultern müssen, um z.B. die Inflation zu bewältigen, und daher sollten sie nicht in ihren Möglichkeiten oder gar ihrem Fortbestehen eingeschränkt werden.
Dieses Beispiel zeigt, dass in den kommenden Jahren eine bedarfsgerechte und langfristig natürlich kostenbewusste Haushaltsführung anzustreben ist, die trotzdem einen Gestaltungsraum offen lässt, damit eine vorauschauende Politik möglich ist, die das notwendige Vertrauen in den Landkreis weiterhin aufrecht erhält.
Denn speziell dieses grundsätzliche Vertrauen in die Verwaltung des Landkreises kann eventuell dazu genutzt werden, in der kommenden Zeit vermehrt eventuell auch auf private Mittel aus dem Landkreis zu setzen und das nicht nur bei einer möglichst großen Bürgerbeteiligung beim Thema Windpark, sondern etwa auch bei Natur- und Klimaschutz, der hohes Ansehen in der Bevölkerung genießt.
Lobenswert ist die Beibehaltung des Erwerbs von Naturschutzflächen durch den Landkreis Altötting und zum weiteren Ausbau dieser Bewahrung der heimatlichen Natur wären ergänzende Formen der Finanzierung diskutierbar, falls sie rechtlich möglich sind.
Rechtzeitig anzugehen ist der Haushalt 2025, damit die Folgen noch nicht wirklich abgebildeter oder verschobener Ausgabenposten bereits im Vorfeld gemeinsam besprochen werden können, wie etwa eine mögliche Erhöhung der Bezirksumlage.
Zusammenfassend sehen wir einen Haushalt als insgesamt wohl umsetzbar an
Aus den genannten Gründen können wir dem aufgestellten Finanzplan nicht zustimmen und möchten damit eine realitätsbezogenere politische Gestaltungsdiskussion anstoßen.
Vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen im Kreistag sowie den weiteren Anwesenden für Ihre Aufmerksamkeit.
Text von Stefan Angstl, Fraktionssprecher der Grünen im Kreistag