Liebe LeserInnen,
zuerst gilt ein großer Dank der Finanzverwaltung und allen Mitwirkenden am Haushalt des Landkreises 2025, für die Zusammenstellung, Ausarbeitung und Aufbereitung der Zahlen, allen voran Herrn Kreiskämmerer Neubeck.
Sicher war es nicht einfach unter diesen Vorzeichen einen genehmigungsfähigen und ausgewogenen Haushalt zu erreichen.
Dabei ist es ein wiederkehrendes Ritual, die hohen Ausgaben der Klinik anzusprechen und eine pauschale Senkung des Defizits zu fordern. Dieses geht laut den Zahlen jährlich zurück und ist trotzdem noch mit Zahlungen belastet, die nicht im Kern die Aufgaben kommunaler Krankenhäuser sein können, wie Zahlungen aus dem Landkreis an die sogenannte bayernweite Klinikmilliarde, die zur Hälfte aus kommunalen Geldern finanziert werden muss, aber von der Landesregierung vergeben wird.
Darüber hinaus ist zu hoffen, dass es nicht nur um quantitative Verbesserungen, sondern auch um qualitative Entwicklungen geht, die sich z.B. in der nun endlich vorangetriebenen Planung zum Wohnangebot für die dringend benötigten Beschäftigten niederschlägt. Weitere Möglichkeiten der Nutzung ungehobener Potentiale finden sich immer noch z.B. in der Digitalisierung im alltäglichen unmittelbaren Klinikbetrieb sowie im Gebäudemanagement, das sich lange mit steigenden Energiepreisen konfrontiert gesehen hat. Weiche Faktoren wie Wertschätzung und gute Führung unterstützen genauso Zufriedenheit und damit eine geringere Fluktuation.
Dass es hier noch ausbaufähige Stufen gibt, zeigt beispielsweise die in der Landkreisverwaltung selbst das fortlaufend voranschreitende digitale Angebot, das dem Kreistag vor kurzem vorgestellt wurde.
Damit der Landkreis seine Stärken gut nutzen kann, ist es notwendig zum ersten die Handlungsfähigkeit nach außen hin zu demonstrieren und zu beweisen, wie es in diesem Bereich gelungen ist. Eine rein negative Bezugnahme auf die „schlimme Situation“ ist nicht dazu geeignet das Vertrauen in die Verwaltung und die Politik in unserem Landkreis zu stärken, sondern ist Wasser auf die Mühlen von Kräften, die laut eigenen Aussagen an der Störung, wenn nicht sogar der Zerstörung des demokratischen Systems interessiert sind.
Darum können die immer noch bestehenden Aufwendungen des Landkreises und anderer kommunaler Träger zeigen, dass gerade auch viele freiwillige Leistungen etwa im Bereich von Kultur, Gesellschaft oder Bildung hier nach wie vor ein sehr gutes Leben ermöglichen. Dies geschieht unter anderem durch eine hohe Übereinstimmung in den politischen Gremien und der Arbeit der Mitarbeiter/innen in den Ratshäusern oder den Abteilungen des Landratsamtes. Beispielhaft lässt sich dabei am Stellenplan zeigen, dass es hier eben gerade nicht um eine sinnlose oder verschwenderische Ausgabenstreuung geht, sondern um eine gut überlegte und angepasste Personalführung und Personalpolitik.
So wird zum Beispiel dieses Jahr im Sinne einer mittel- und langfristigen Personalgewinnung bis zu drei Beamtenanwärter/innen und bis zu 7 Auszubildenden für den Beruf Verwaltungsfachangestellte eine Ausbildung ermöglicht, die auch dann gerne an diesen Stellen beginnen, wenn sie von der Leistungsfähigkeit des Landkreises überzeugt sind. Ähnliches gilt für weitere Azubis im Bäder- oder Straßenbereich sowie Praktikant/innen.
Eine gut geführte und bedarfsgerechte Personalführung und -politik zeigt sich zudem trotz vieler Schwierigkeiten gerade in der genaustens begründeten Personalmehrung, wie etwa im Sachgebiet 31, in welchem der Aufgabenzuwachs durch den „immer größer werdenden Beratungsaufwand der Städte und Gemeinden im Landkreis sowie der Zweckverbände“ (hier: v.a. die kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayerns als einer der größten Zweckverbände in Bayern) ausgewiesen wird, gerade mit dem „Beratungsbedarf aufgrund der aktuellen Finanzsituation“. Daneben spielen ebenso die häufigen Wahlen als demokratische Grundkonstante eine Rolle in der Arbeit der Kommunalaufsicht.
Dieses gemeinsame Interesse der kommunalen Ebenen lässt es nicht sinnvoll erscheinen, bei den Beratungen zu einer Veränderung der Hebesätze (speziell der Kreisumlage) die einseitige Beanspruchung einer Ebene zu beabsichtigen, sondern einen gemeinsamen Weg zu suchen.
Deshalb sollte bei der von der Kreisebene vorgeschlagenen Erhöhung den Gemeinden etwas entgegen gekommen werden, gerade weil manche kommunale Haushalte eigentlich bereits verabschiedet sind. Dieses Jahr sollte daher ein etwas geringerer Anstieg beschlossen werden als geplant. Damit könnte die Zustimmungsrate deutlich erhöht werden.
Im nächsten Jahr sollte so früh wie möglich ein rechtzeitiges Signal ausgesendet werden für Gespräche zur Kreisumlage, die streng nichtöffentlich und mit beiderseitiger Verantwortung geführt werden sollten, damit nicht der Eindruck bereits gefällter Entscheidungen entsteht, sondern der politische Charakter von Verhandlungen deutlich wird. Dann lassen sich Haushalte besser planen.
Denn umgekehrt müssen sich dann auch Städte und Gemeinden jeweils mit den im nächsten Jahr zur Verfügung stehenden Mitteln beschäftigen und so mit dem Landkreis an einem Strang ziehen.
Insbesondere aufgrund der bevorstehenden Kommunalwahlen ist es notwendig, die möglichst wahrheitsgemäße Situation der Haushalte abzubilden, damit nicht nach den Wahlen plötzlich unerwartete Sachverhalte aufscheinen, die zur Verunsicherung der Bevölkerung beitragen. Falsche Aussagen tragen nicht zum Vertrauen in die Demokratie bei. Vor dem Hintergrund sinkender Zustimmungswerte zum politischen System ist das unbedingt eine relevante Größe. Deshalb gilt es hier möglichst rasch für klare Verhältnisse zu sorgen und miteinander an den nicht kleiner werdenden Herausforderungen zu arbeiten. Dafür braucht es eine vorausschauende Politik, die nicht kurzfristig und sprunghaft handelt. Das kann sich zum einen etwa in einer umfassenderen Finanzplanung abbilden, in der perspektivische Lösungen und Schwerpunkte abgebildet werden. Hier könnten durchaus Aufwendungen im Schulbereich abgebildet werden, selbst wenn sie noch nicht auf Heller und Pfennig genau beziffert werden können. Für eine Einschätzung beispielsweise der Verschuldungssituation ist es nämlich schon von Belang, in welcher Höhe in einigen Jahren sich Tilgung und Zinsaufwendungen befinden, selbst wenn sie vielleicht aus technischen Gründen erst vom nächsten Kreistag verantwortet werden (müssen). Zugleich gilt es zum anderen immer Perspektiven aufzuzeigen, wie es gerade für die Berufsschule wichtig wäre und in diesem Zusammenhang wäre auch auf die Situierung und Ausstattung der Wirtschaftsschule zu verweisen. Damit nicht wieder teure Planungen verworfen werden müssen und eine erfolgreiche Grundstückspolitik stattfindet, sollte eine auf konkreten Zahlen vorliegende übergreifende Planung erfolgen, ein mittel- und langfristiges Handlungskonzept für alle Schulen. Zum dritten sollten Einsparungsmöglichkeiten nicht immer nur bei Kürzungen von Budgets gesucht werden, sondern aktive Herangehensweisen ergänzt werden. Eine Chance ist dabei im Energie- und Wärmeverbrauch von Gebäuden in der Trägerschaft des Landkreises zu sehen. So hat zum Beispiel der vor ein paar Jahren durchgeführte Wettbewerb im Energiesparen bei den Schulen durchaus gute Ergebnisse aufgezeigt, wie man langfristig einsparen kann, selbst wenn es in einem einzigen Jahr den Haushalt nicht saniert. Strom und Wärme sind wiederkehrende und steigende Kosten und sollten immer wieder ein Update erfahren, z.B. durch die häufigere Schulung von Hausmeistern oder die monetäre Beteiligung der Schulen an Erfolgen. Dazu hat die grüne Fraktion einen eigenen Antrag offiziell eingebracht, der vor kurzem mit der Aussicht auf Behandlung in diesem Kreistag noch zurückgestellt worden ist und daher ist es sehr bedauerlich, dass er dem Gremium hier nicht zur Verfügung gestellt wurde. Das passiert nicht zum ersten Mal und lässt Fragen aufkommen, wie mit verschiedenen Anträgen umgegangen wird. Eine Ungleichbehandlung sollte vermieden werden, damit nicht der Eindruck entsteht, dass kurzfristig eingebrachte Dringlichkeitsanträge zweifelhaften Inhalts mehr Beachtung erfahren als rechtzeitig gestellte Vorschläge. Hinsichtlich der vorher angesprochenen Biotonne und den angeblich fehlenden Anträgen der Grünen kann festgestellt werden, dass deutlich vor der Umsetzung der Biotonne es einen ähnlich lautenden grünen Antrag im Kreistag gab.
Ein weiterer Aspekt wäre, natürlich die bewährten Pfade weiter zu verfolgen, aber unbedingt auch neue Wege zu suchen und die Finanzierungsbasis zu erweitern, schon um zukünftig neue Spielräume zu gewinnen, die etwa für die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes erforderlich sind, der ja nicht einfach auf reiner Schuldenaufnahme stattfinden kann. Einnahmen lassen sich mittelfristig und langfristig bei den Liegenschaften des Landkreises erzielen, so etwa den Parkplätzen, wie das ja schon in manchen Kommunen der Fall ist. Ein Parkflächenmanagement kann selbstverständlich im Konzept auch frei wählbare kostenlose Parkzeiten beinhalten, wie etwa am Hallenbad in Burghausen.
Dazu könnte genauso gehören, bei der Trägerschaft von Schulen oder Hochschulen die staatliche Seite in Anspruch zu nehmen und zum Beispiel bei Technikum oder einer neu zu errichtenden Realschule vorhandene Strukturen aufzunehmen, aber in wieder aufzunehmende Gespräche mit dem Kultus- oder Wissenschaftsministerium einfließen zu lassen. Angesichts der besonderen Herausforderungen im Landkreis wäre es beispielsweise absolut gerechtfertigt das Modell der vom Land Bayern selbst in eigener Trägerschaft betriebenen weiterführenden Schulen zu bemühen, so dass die kommunalen Haushalte im Landkreis weitgehend entlastet werden können. Das Technikum als originär staatliche Aufgabe im bayerischen Staatshaushalt muss immer wieder und verstärkt von den zuständigen Abgeordneten vom bayerischen Wissenschaftsministerium eingefordert werden. Desweiteren ließe sich eventuell im Naturschutzbereich ein Modell entwickeln, wie privates Engagement sinnvoll sein könnte, etwa in der Form von freiwilligen Patenschaften für Naturschutzflächen.
Je nach Realisierung, Ausgestaltung und Ausstattung eines bundesweiten Fonds für Infrastruktur und Klimaschutz, wie schon lange von den Grünen gefordert, könnten Landkreis und Kommunen davon profitieren und erhöhte Fördermittel in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich rechtzeitig die Weichen zu stellen und nicht abzuwarten, weil man angeblich nicht wissen könne, was nächstes oder übernächstes Jahr passiert. Am Beispiel des gerade eben verabschiedeten Gewalthilfegesetzes lässt sich zeigen, dass heute schon klar ist, was 2030 für den Landkreis verpflichtend wird. Genauso ist aber klar erkennbar, dass der Landkreis bereits heute in diesem Bereich mit dem Frauenhaus und der Beratungsstelle vergleichsweise recht gut ausgestattet ist, so dass für die Bevölkerung und Öffentlichkeit sichtbar wird, dass hier mit Steuermitteln verantwortungsvoll und leistungsstark umgegangen wird, auch und gerade wenn es zu schwierigen Haushaltslagen kommt, die heute dazu führen können, dass in fast allen Fraktionen vielleicht nicht immer einheitlich abgestimmt wird. Daher bitten wir auch darum, u.a. den Finanzplan und den Stellenplan gesondert abzustimmen.
Text von Stefan Angstl